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   BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04   

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https://dejure.org/2006,34450
BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04 (https://dejure.org/2006,34450)
BPatG, Entscheidung vom 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04 (https://dejure.org/2006,34450)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 32 W (pat) 188/04 (https://dejure.org/2006,34450)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG (vgl. zu den insoweit geringeren Anforderungen Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 118 m. w. Nachw.) - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; 2003, 342 - Winnetou).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514 - Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG (vgl. zu den insoweit geringeren Anforderungen Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 118 m. w. Nachw.) - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. EuGH GRUR 2003, 514 - Linde, Winward und Rado; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG (vgl. zu den insoweit geringeren Anforderungen Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 118 m. w. Nachw.) - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG (vgl. zu den insoweit geringeren Anforderungen Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 118 m. w. Nachw.) - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; 2003, 342 - Winnetou).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.07.2006 - 32 W (pat) 188/04
    Handelt es sich bei den beanspruchten Erzeugnissen und Angeboten um solche, die neben ihrem Charakter als handelbare Waren oder Dienstleistungen auch einen bezeichnungsfähigen gedanklichen Inhalt aufweisen oder aufweisen können, so ist - unbeschadet eines etwaigen Werktitelschutzes nach § 5 Abs. 3 MarkenG (vgl. zu den insoweit geringeren Anforderungen Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 118 m. w. Nachw.) - die markenrechtliche Unterscheidungskraft auch dann zu verneinen, wenn die betreffende Bezeichnung geeignet ist, diesen gedanklichen Inhalt der Waren und Dienstleistungen zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; 2001, 1042 - REICH UND SCHOEN; 2001, 1043 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; 2002, 1070 - Bar jeder Vernunft; 2003, 342 - Winnetou).
  • BPatG, 27.04.2022 - 29 W (pat) 67/20
    Doch auch bei Anlegen eines solchen großzügigen Maßstabs kommt der angemeldeten Wortfolge mit Blick auf ihren ausschließlich beschreibenden Gehalt für die in Rede stehenden Waren von Haus aus keine Unterscheidungskraft zu, weil sie sich in keinem Punkt von der reinen Beschreibung löst." Das Bundespatentgericht hat sich in zahlreichen anderen Entscheidungen dieser Auffassung für sehr allgemeine Themenangaben u. a. für den Bereich "Druckereierzeugnisse" angeschlossen (vgl. u. a. Beschluss vom 04.05.2020, 26 W (pat) 505/20 - geldmagnet; Beschluss vom 25.07.2019, 25 W (pat) 574/18 - Zukunftserbe; Beschluss vom 29.04.2019, 27 W (pat) 519/17 - auf einen Blick; Beschluss vom 20.02.2019, 27 W (pat) 53/16 - EMOTION, Beschluss vom 03.06.2016, 27 W (pat) 1/16 - Lebe Balance; Beschluss vom 27.11.2017, 27 W (pat) 502/17 - gesundleben; Beschluss vom 26.07.2012, 27 W (pat) 9/11 - sounds; Beschluss vom 09.03.2012, 26 W (pat) 30/10 - IMPULS; Beschluss vom 14.12.2011, 26 W (pat) 26/11 - Basic Thinking; Beschluss vom 01.12.2009, 27 W (pat) 220/09 - Amazing discoveries; Beschluss vom 24.10.2007, 32 W (pat) 21/06 - New Beauty; Beschluss vom 19.12.2007, 32 W (pat) 47/06 - healthy living; Beschluss vom 19.07.2006, 32 W (pat) 188/04 - Unsere Welt; Beschluss vom 12.10.2006, 29 W (pat) 4/06 - SUCCESS).
  • BPatG, 26.09.2012 - 29 W (pat) 529/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stilwelt" - teilweise Unterscheidungskraft

    In der Entscheidung 32 W (pat) 188/04 habe das BPatG festgestellt, dass "Unsere Welt" für die Dienstleistungen "Werbung; Erziehung; Ausbildung" unterscheidungskräftig sei.
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